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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22.VB-3   

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https://dejure.org/2023,36337
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,36337)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.2023 - VerfGH 114/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,36337)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - VerfGH 114/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,36337)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22
    Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020, a.a.O., Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022, a.a.O., Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007, a.a.O., Rn. 13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22
    Damit wird vom Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3, juris, Rn. 13 und vom 27. April 2021 - VerfGH 43/21.VB-1, juris, Rn. 7, jeweils m. w. N.).

    Die Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im fachgerichtlichen Verfahren deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019, a. a. O., Rn. 9; vom 26. Januar 2021, a.a.O., Rn. 13 und vom 27. April 2021, a.a.O., Rn. 7, jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Erstattung von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22
    Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020, a.a.O., Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022, a.a.O., Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007, a.a.O., Rn. 13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 73/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Zivilverfahren nach beiderseitiger

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22
    Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020, a.a.O., Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022, a.a.O., Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007, a.a.O., Rn. 13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwertung einer mit dem Messgerät "PoliScan

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22
    Damit wird vom Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3, juris, Rn. 13 und vom 27. April 2021 - VerfGH 43/21.VB-1, juris, Rn. 7, jeweils m. w. N.).

    Die Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im fachgerichtlichen Verfahren deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019, a. a. O., Rn. 9; vom 26. Januar 2021, a.a.O., Rn. 13 und vom 27. April 2021, a.a.O., Rn. 7, jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 43/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22
    Damit wird vom Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3, juris, Rn. 13 und vom 27. April 2021 - VerfGH 43/21.VB-1, juris, Rn. 7, jeweils m. w. N.).

    Die Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im fachgerichtlichen Verfahren deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019, a. a. O., Rn. 9; vom 26. Januar 2021, a.a.O., Rn. 13 und vom 27. April 2021, a.a.O., Rn. 7, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90

    Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen -

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22
    Er kann sich dann auf den Hinweis beschränken, dass er sich aufgrund seiner langjährigen richterlichen Erfahrung in der Lage sehe, eine Tatsachenfrage in einem bestimmten Sinne zu beurteilen (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 16. Mai 1991 - III ZR 125/90, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 16/22

    Stickstoffgenerator

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22
    Bei der Beurteilung einer Frage, die Fachwissen voraussetzt, darf das Tatgericht allerdings nur dann auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichten, wenn es eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag, die Parteien zuvor darauf hingewiesen hat und die Sachkunde in seinem Urteil darlegt (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 10. November 2022 - I ZR 16/22, juris, Rn. 47 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. November 2022 wendet, ist sie unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Zurückweisung einer Beschwerde in einem Verfahren des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22
    Mithin gehört zur Rechtswegerschöpfung die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 9; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - VerfGH 99/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 73/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße nach einem

    Daraus folgt unter anderem die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 22. März 2022 - VerfGH 128/21.VB-3, juris, Rn. 10 und vom 12. Dezember 2023 - VerfGH 114/22.VB-3, juris, Rn. 12, jeweils m.w.N.).
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